ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sanierungssprint25, einem Geschäftsbereich der Eckstein GmbH, Waldbadstraße 9-13, 33803 Steinhagen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Sanierungsleistungen, insbesondere die Durchführung von Komplettsanierungen in 25 Tagen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer koordiniert alle erforderlichen Gewerke für die Sanierung.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
- 30% bei Auftragserteilung
- 40% bei Baubeginn
- 30% bei Abnahme

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 5 Ausführungsfristen

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarte Sanierung innerhalb von 25 Werktagen durchzuführen. Die Frist beginnt mit dem Baubeginn.

Die Einhaltung der Ausführungsfrist setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und das Bauobjekt rechtzeitig und in vereinbartem Zustand zur Verfügung stellt.

Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Das Bauobjekt rechtzeitig und geräumt zur Verfügung zu stellen
- Erforderliche behördliche Genehmigungen beizubringen
- Zugang zu Strom und Wasser zu gewährleisten
- Notwendige Unterlagen und Informationen bereitzustellen

Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Mehrkosten führen.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

Wird die Abnahme ohne Angabe von wesentlichen Mängeln verweigert, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Gewährleistung

Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauleistungen und 2 Jahre für sonstige Leistungen.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
- Wesentlichen Verstößen gegen Vertragspflichten
- Insolvenz der anderen Partei

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Juni 2026